Beschreibung: Der Ort der Geburt einer natürlichen Person. Laut BSI TR-03123 soll Geburtsort ≤ 80 Zeichen betragen. Laut PAuswV soll Geburtsort nicht mehr als 26 Zeichen bzw. 2*40 = 80 Zeichen betragen.
Bezug zu Rechtsnorm oder Standardisierungsvorhaben: § 5 (2) Nr. 4 PAuswG vom 21.6.2019; Anhang 3 Abschnitt 1 PAuswV vom 28.9.2017; Tabelle 9 BSI TR-03123 Version 1.5.1; XOEV.Kernkomponente.Geburt.geburtsort vom 31.01.2020
Schlüssel des FIM-Datenfeldes: F60000234
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