Beschreibung: Familienname einer natürlichen Person bestehend aus Nachname, Zuname bzw. Familienname. Laut BSI TR-03123 soll die Gesamtlänge für Familienname, Titel und Geburtsname nicht mehr als 120 Zeichen betragen. Laut PAuswV soll Name (Familienname und Geburtsname) nicht mehr als 226 = 52 Zeichen bzw. 340 = 120 Zeichen betragen.
Bezug zu Rechtsnorm oder Standardisierungsvorhaben: § 5 (2) Nr. 1 PAuswG vom 21.6.2019; Anhang 3 PAuswV vom 28.9.2017; Tabelle 9 BSI TR-03123 Version 1.5.1; XOEV.Kernkomponente.NameNatuerlichePerson.familienname vom 31.01.2020
Schlüssel des FIM-Datenfeldes: F60000227
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