Beschreibung: Der Ordensname einer Person ersetzt im Rahmen einer religiösen Ordensgemeinschaft den ursprünglichen Namen. Der Künstlername einer Person ist ein Pseudonym, welches die Person zur Präsentation von Werken verwendet.
Laut BSI TR-03123 soll Ordensname ≤ 60 Zeichen betragen. Laut PAuswV soll Ordensname nicht mehr als 20 Zeichen bzw. 2*30 = 60 Zeichen betragen.
Bezug zu Rechtsnorm oder Standardisierungsvorhaben: § 5 (2) Nr. 12 PAuswG vom 21.6.2019; Anhang 3 Abschnitt 1 PAuswV vom 28.9.2017; Tabelle 9 BSI TR-03123 Version 1.5.1; XOEV.Kernkomponente.NatuerlichePerson.ordensname vom 01.08.2017; XOEV.Kernkomponente.NatuerlichePerson.kuenstlername vom 01.08.2017
Schlüssel des FIM-Datenfeldes: F60000279
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